Wirkungsvoll auch für die Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung ist nun seit über einem Jahr in Kraft und stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Düngung im Ackerbau und Grünland. Zwei zentrale Punkte sind die neuerdings zu erstellende schlagbezogene Düngebedarfsermittlung sowie die nochmal verschärften Vorschriften für die Nährstoffvergleiche. Neben gesunden Vorfrüchten und dem Anbau von Zwischenfrüchten können Untersaaten dazu beitragen, ausreichend Nährstoffe für die Kulturpflanzen bereitzustellen. Aufgrund der neuen Vorgaben wird die ausreichende Verfügbarkeit von Nährstoffen teilweise nicht mehr allein durch die Düngung möglich sein. Es müssen in Zukunft verstärkt wieder pflanzenbauliche Lösungen genutzt werden, um die Pflanzen optimal mit Nährstoffen zu versorgen. Die Nutzung von Untersaaten in Mais und Getreide ist ein altbewährtes Anbausystem mit vielfältigen Vorteilen. Im Hinblick auf die Düngeverordnung ergeben sich durch Untersaaten im Getreide deutliche Vorteile: Grundsätzlich ergibt sich eine Vermeidung/Reduzierung von Nährstoffausträgen (v.a. Nitrat). Das verbessert die N-Bilanzen der Betriebe, da dieser Stickstoff nicht wieder gedüngt werden muss und somit in der Bilanz steht.
Markus Berendes