Der Verordnungsentwurf zur Novellierung der Düngeverordnung befindet sich immer noch in der Diskussionsphase.
Viele Punkte und Details stehen noch nicht fest. Klar ist aber, dass es weitere Einschränkungen und Vorgaben in
Richtung der Düngung mit Stickstoff und Phosphat geben wird. Ziel ist es, die Bilanzüberschüsse bei Stickstoff ab
dem Jahr 2016 auf 60 kg N/ha und ab 2018 auf 50 kg N/ha zu minimieren. Die angestrebte bundeseinheitliche
Düngebedarfsermittlung wird eine Deckelung der zu düngenden Stickstoffmenge zur Folge haben. Im Rahmen dieses
Artikels möchten wir mögliche Auswirkungen auf den Weizenanbau beleuchten. Da die genauen Änderungen
der Düngeverordnung noch nicht feststehen, beziehen sich die Aussagen auf den heutigen Stand (Juli 2015).